Die hessische Landesregierung hat mit Wirkung ab dem 28.12.2021 eine aktualisierte Coronavirus-Schutzverordnung erlassen, die bis 13.01.2022 Veranstaltungen ab einer Besucheranzahl von 250 Personen untersagt. Aufgrund dieser neuen, verschärften behördlichen Anordnung musste das 1822-Neujahrskonzert leider abgesagt werden. Bereits erworbene Eintrittskarten werden an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgenommen.